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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELIAS GmbH sind Bestandteil eines jeden mit ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrages, soweit es sich um Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt. Anderen Vertragspartnern gegenüber finden diese Bedingungen die durch das AGB-Gesetz vom 9. Dezember 1976 gebotene einschränkende Anwendung.
- Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge, unabhängig davon, ob im Einzelfall darauf hingewiesen wurde oder nicht.
- Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die ELIAS GmbH.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
- Diese Bedingungen gelten auch für zugesicherte Eigenschaften des Vertragsgegenstandes.
Angebot und Preise
- Es gelten die am Tage der Leistungserbringung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Warenumsatzsteuer, sofern keine besondere Vereinbarung in Form eines Angebotes getroffen wurde. Ein Angebot hat vom Tage des Ausgangs ab 30 Tage Gültigkeit. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Leistungen abgenommen, so ist die ELIAS GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder für den erbrachten Teil den für diesen Leistungsumfang geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufene Leistung zu erbringen und zu berechnen.
- Die Preise verstehen sich ab dem Sitz der ELIAS GmbH und sind in jedem Falle freibleibend. Leistungen werden nur auf feste Rechnung erbracht.
- Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis, sofern nichts anderes vereinbart, nicht enthalten.
Leistungserbringung
- Fristen für Leistungen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich. Teilleistungen sind zulässig. Das Überschreiten vereinbarter Termine berechtigt den Vertragspartner nur dann zum Rücktritt, wenn er der ELIAS GmbH zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. (§ 326 BGB).
- Die Frist für Leistungen oder Lieferungen beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über den Umfang zwischen den Vertragspartnern schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Leistungsempfänger zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
- Offensichtliche Druck- und Schreibfehler der Angestellten der ELIAS GmbH sind jederzeit zu berichtigen und berechtigen diese ggf. von einem Vertrag zurückzutreten.
- Soweit von der ELIAS GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erbringung von Leistungen erschweren, verzögern oder unmöglich machen, ist diese berechtigt, die Leistungen bzw. Rest- oder Teilleistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten hat die ELIAS GmbH z.B. Mangel an notwendigen Roh- oder Betriebsstoffen, ungenügende Anlieferung von Rohstoffen und Halbteilen, Transportverzögerung durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei ihr, bei ihren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung ihres eigenen Betriebes abhängig ist, eintreten.
- Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Leistungen oder Nichterfüllung sind ohne besondere schriftliche Vereinbarungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zahlung
- Zahlungen werden fällig nach Rechnungsdatum mit einer Frist von 14 Tagen netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat die ELIAS GmbH das Recht, nach ihrem Ermessen, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die bankmäßig festgesetzten Zinsen zu berechnen, oder von dem Vertrag zurückzutreten und vom Leistungsempfänger den Ersatz des daraus entstehenden Schadens zu verlangen.
- Bei kundenspezifischen Leistungen, z.B. Entwicklung und Herstellung von Geräten und Anlagen sowie Beratungen und Gutachten, sind zu zahlen: 30 % der Auftragsumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 30 % bei Ablauf der halben vereinbarten Lieferfrist, der Rest mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditunwürdigkeit des Bestellers ergeben, kann die ELIAS GmbH vom Vertrag zurücktreten.
- Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber ohne Übernahme der Kosten der Einziehung.
Eigentumsvorbehalt
- Die Leistungen bleiben Eigentum der ELIAS GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Leistungsempfänger aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
- Vorbehaltleistungen dürfen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nur gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußert werden. Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist nicht zulässig.
- Bereits mit Abschluss; des Geschäftes mit der ELIAS GmbH tritt der Leistungsempfänger die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsleistung entstehenden künftigen Forderungen sicherheitshalber ab. Bis auf Widerruf ist der Leistungsempfänger zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt. Etwaige Kosten von Inkasso und Intervention trägt der Leistungsempfänger. Auf berechtigtes Verlangen und bei Verzug ist der ELIAS GmbH der Name des Drittempfängers bekanntzugeben.
- Für den Fall einer Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsleistung (§§ 947-950 BGB) steht der ELIAS GmbH ein Miteigentumsanteil an den hergestellten Gegenständen im Verhältnis des Wertes, den ihre Leistung und die entstandene Sache haben, zu.
- Die ELIAS GmbH ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsleistung zu verlangen, wenn der Leistungsempfänger mit einer Zahlung in Verzug kommt. Macht die ELIAS GmbH von diesem Recht Gebrauch, so stellt dies keine Verletzung des Hausrechts dar. Es liegt auch nicht ein Rücktritt vom Vertrag vor.
- Etwaige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsleistung oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Leistungsempfänger uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Leistungsempfängers. Solange die ELIAS GmbH Eigentumsrechte aus den Leistungen hat, ist sie oder ihr Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Leistungsempfänger freien Zutritt zu dem Aufbewahrungsraum zu gewähren. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Leistungen für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.
Haftung
- Beanstandungen im Hinblick auf offensichtliche Mängel der Leistung sind innerhalb einer Woche nach Erbringung durch schriftliche Anzeige an die ELIAS GmbH zu erheben.
- Für Mängel, die nicht offensichtlich sind, hat die Anzeige innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten zu erfolgen.
- Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelrüge oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Leistung wird die Haftung der ELIAS GmbH aufgehoben. Für fremdbezogene Teilleistungen wird eine Gewährleistung nur übernommen, wenn von Seiten des Herstellers dieser Teile der ELIAS GmbH gegenüber Ersatz geleistet wird.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat die ELIAS GmbH nach ihrer Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzleistung stehen dem Leistungsempfänger nur die Ansprüche auf Wandlung oder Minderung zu.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der Leistung selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
- Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter oder nicht erledigter Aufträge.
- Wird verlangt, dass am Einsatzort der Leistung eine Inbetriebnahme, Überprüfung oder Reparatur durchgeführt wird, so gehen die Kosten für Reise, Verpflegung, Unterkunft und Arbeitsaufwand entsprechend der Kundendienst- und Servicebedingungen der ELIAS GmbH zu Lasten des Auftraggebers. Die Entsendung von Technikern zu bestimmten Terminen ist mit der ELIAS GmbH zu vereinbaren, wobei der Termin durch diese festgesetzt wird. Kundendienstreisen ins Ausland erfolgen nur nach Vereinbarung. Dies gilt nur für den Fall der Nachbesserung.
- Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich von uns zugesichert worden ist.
- Haftung für Mangelfolgeschäden wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Maßangaben, Abbildung und Gewichte
- Diese sind immer als annähernd anzusehen und in keiner Weise verbindlich. Technisch bedingte Konstruktionsänderungen und Änderungen der Anschlüsse, Kennfarben usw. sind der ELIAS GmbH vorbehalten.
Patent- und Urheberrechte, Verletzung gewerblicher Schutzrechte
- An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Leistung und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich an die ELIAS GmbH zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die ELIAS GmbH nicht haftbar gemacht werden.
Höhere Gewalt
- Die ELIAS GmbH kann nicht haftbar gemacht werden, wegen versäumter Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb ihres Einflussbereiches ist. Dazu gehört insbesondere jegliche Art höherer Gewalt, die Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Ausfall von Maschinen, Streik, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg, Aufstand.
Datensicherung
- Hinweis gemäß § 23 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für die Leistungen der ELIAS GmbH ist Herne.
- Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird Herne als Gerichtsstand vereinbart.
- Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht.
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